Offene Sprechstunde / TSVG
Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Kassenärzte in Deutschland ab 01.09.2019 dazu verpflichtet pro Woche mindestens fünf „offene Sprechstunden“ anzubieten. Das heißt Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung.
Wir bieten diese Sprechstunde aktuell täglich
(Mo und Do) von 08:00 – 09:00 und von 15.00 - 15.30
(Die und Fr) von 08:00 – 09:00
an.
Aufgrund der Regelung ist nicht vorhersehbar, wie viele Patienten in die offene Sprechstunde kommen, so dass es zu Überschneidungen mit bereits vorhandenen Terminen kommen kann.
Wir bitten deshalb schon jetzt etwaige Wartezeiten und Verzögerungen zu entschuldigen.
Die Patienten/-innen, die zu dieser Zeit ohne Termin kommen, können meist nur orientierend befragt und untersucht werden, um die Dringlichkeit für weitere Schritte (Krankenhauseinweisung, Röntgenuntersuchungen, weitere Diagnostik in der Praxis) zu überprüfen bzw. rasch notwendige Schritte einzuleiten.
Apparative Diagnostik kann dabei oft nicht stattfinden, da diese aufgrund des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands einer Vorausplanung bedarf.
In vielen Fällen wird der Besuch der offenen Sprechstunde letztlich dazu führen, dass ein weiterer Termin zur Vervollständigung der Diagnostik notwendig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Raslan und Team